Berghaus / Informationen
Gut zu Wissen
Unser Berghaus hat einen Schlafraum mit Betten für 4 Personen und zwei kleineren Kindern, zwei Schlafsäle mit je 14 Schlafstellen.
Ideal sind maximal etwa 25 Personen.
In der Gaststube hat es an 3 Tischen Platz für maximal je 10 Personen.
Die Küche verfügt über:
Holzherd mit grosser Kochplatte (etwa 100 x 50 cm)
Elektroherd mit drei Kochstellen und Backofen
Im Keller ein Kühlschrank 200 Liter Inhalt
Das Geschirr im Stubebuffet:
60 Teller
60 Suppenteller
60 Dessertteller
6 Glasschüsseln
Div.Gemüseplatten und Schüsseln
30 Dessert Glasschalen
30 Kaffetassen mit Unterteller
30 Henkelbecher
40 Weingläser klein
30 Weissweingläser mit Fuss
30 Rotweingläser mit Fuss
24 Veltlinergläser
24 Kaffegläser
Besteck für 60 Personen
Der im Winter beheizbare Waschraum hat zwei frisch renovierte Duschen. Sie können mit einem Vorhang vom Vorraum abgetrennt werden. Der Waschraum hat zwei Waschbecken mit Spiegel und Ablagen.
Wissenswertes zum Boiler:
Bei Boilerstellung "Nacht" reicht das Wasser für 5-6 Personen.
Bei Boilerstellung "Tag" reicht das Wasser für 8-10 Personen.
Je ein WC für die Geschlechter helfen bei dringenden Geschäften.
So finden Sie das Berghaus:
Schweizer Gitter, CH-1903:
696074 213018
Internationales Format, Breite/Länge hddd°mm'ss.s", WGS84:
N47 03 40.4 E8 42 12.0
Auf der Karte von www.swissgeo.ch
Hüttentaxen
| Sommertarife (1. Mai - 30. September): |
SWG |
TKZ |
Gäste |
| Erwachsene |
10.-- |
12.-- |
17.-- |
| Schüler, Lehrlinge (13-20 Jahre) |
9.-- |
9.-- |
11.-- |
| Kinder (6 -12 Jahre) |
8.-- |
8. -- |
10.-- |
| Tagesaufenthalter |
5.-- |
5.-- |
5.-- |
| Wintertarif (1. Oktober - 30. April) |
|
|
|
| Erwachsene |
12.-- |
14.-- |
19.-- |
| Schüler, Lehrlinge (13-20 Jahre) |
11.-- |
11.-- |
13.-- |
| Kinder (6-12 Jahre) |
10.-- |
10.-- |
12.-- |
| Tagesaufenthalter |
7.-- |
7.-- |
7.-- |
Pauschalen für längere Perioden und grössere Gruppen auf Anfrage.
Auch bei uns gelten gewisse Regeln. Es liest sich ein bisschen trocken, aber ohne geht’s halt nicht:
| 1. |
Der Leiter der Gruppe übernimmt die volle Verantwortung für eine sachgerechte und schonungsvolle Benützung der Hauseinrichtungen, inkl. Gerätschaften ausser Haus. Beschädigungen und Mängel, sowie besondere Vorkommnisse sind zusammen mit der Abrechnung der Kontrollstelle oder dem Hüttenchef sofort zu melden. |
| 2. |
Die Hüttenwartin (sofern anwesend) oder der Leiter haben das Recht, das Rauchen in den Aufenthaltsräumen einzuschränken oder zu verbieten. Für Raucher stehen entweder der Keller oder der Rasen ausserhalb des Hauses zur Verfügung. Wir bitten jedoch diejenigen. welche ausserhalb des Hauses rauchen, ihre "Chips" nicht einfach ins Gras zu werfen. sondern einen der vielen Aschenbecher, welche sich in der untersten Schublade des Schranks in der Slube befinden, zu benützen.
In den Wasch- und Schlafräumen ist das Rauchen strikte verboten! |
| 3. |
Im Estrich befindet sich ein "STEWI"-Wäscheständer. Die schmutzigen Kopfkissen- und Matratzenüberzüge sind dort zu deponieren und durch saubere zu ersetzen, welche im mittleren Kasten des Hüttenwartzimmers zu finden sind.
Die Wolldecken sind nach Gebrauch zu schütteln und zusammenzulegen. Bitte einheitliches System pro Schlafraum. ;-) |
| 4. |
Auf Kinder und Schlafende ist Rücksicht zu nehmen. Für Nachtschwärmer, welche die "horizontale Lage" (noch) nicht als angenehm empfinden, können den Keller für ein gemütliches Beisammensein benützen. Die sich in den Schlafräumen befindlichen Wolldecken dürfen weder in den Aufenthaltsräumen, noch im Freien als Sitzunterlagen benützt werden. Dafür hat es im Wandschrank im Waschraum genügend und es ist selbstverständlich, dass die Decken nach Gebrauch zusammengelegt wieder an diesen Ort versorgt werden. |
| 5. |
Der Boiler, welcher das heisse Wasser fürs Duschen liefert, hat nur einen Inhalt von 200 Litern. Also im eigene Interesse sparsam mit dem Wasser umgehen. |
| 6. |
In den Stuben und im Treppenhaus werden Stromsparlampen verwendet; es ist also nicht notwendig, das Licht für kurze Zeit abzulöschen. Während der Nacht sollte - um die Unfallgefahr zu verringern - das Licht im Treppenhaus brennen. |
| 7. |
Eine andere Art Strom zu sparen, ist den Küchen-Holzherd zu benutzen. Holz ist in genügender Menge auf dem Estrich vorhanden. "Bürdeli" für die Kachelofenheizung hat's im Keller (Reserve im Stall). Bitte Heizanleitung (an der Küchentör angeschlagen) genau durchlesen andernfalls besteht ein Risiko von Überhitzung! |
| 8. |
Weder der Stall, noch die Heubühne sind als Kinderspielplätze vorgesehen und dürfen deshalb (speziell von Kindern) nicht betreten werden. Die Ski- und Wandergruppe lehnt jede Haftung ab. Auch die Schlafräume eignen sich nicht speziell als Kinderspielplätze; dafür sind die Aufenthaltsräume oder der Keller besser geeignet. |
| 9. |
Gebrauchte Küchentücher sind (wie die schmutzigen Kopfkissen- & Matratzenüberzüge) im Estrich zu deponieren, und (ebenfalls) durch saubere Tücher zu ersetzen. Diese befinden sich auch im mittleren Kasten im Hüttenwartzimmer. Der Kühlschrank in der Küche wie auch derjenige im Keller sind vor dem Verlassen des Berghauses zu leeren, abzustellen und die Türe offen zu lassen. Die nächsten Besucher erwarten, wie Sie bei Ihrem Antritt, die Kühlschränke in gereinigtem Zustand vorzufinden. |
| 10. |
Es wird vom Gruppenleiter erwartet, dass er die Kontrolle über den Getränkekeller übernimmt (oder eine Person damit beauftragt) und dass die effektiv konsumierten Getränke erfasst und abgerechnet werden.
Sollte das zur Verfügung stehende Sortiment nicht den Wünschen der Besucher enlsprechen, so haben wir nichts dagegen, wenn die eigene Tranksame mitgebracht wird. In einem solchen Fall, verlangen wir als "Zapfengeld" pro Flasche Wein Fr. 8.-- und Fr. 2.-- für Mineralwasser und/oder Bier, welches zusammen mit den ändern Taxen abgerechnet werden muss. Wir sind uns bewusst, dass eine Kontrolle sehr schwierig ist, aber wir zählen auf Ihre Fairness! |
| 11. |
Abfallsäcke (der Abfallkübel in der Küche ist ebenfalls zu leeren) sowie alle leeren Flaschen (Ausnahme: Mineralwasserflaschen) sind im Alpthal in den vorgesehenen Containers zu deponieren. |
| 12. |
Bei der Erstellung der Abrechnung erkundigen Sie sich bei den Teilnehmern, wer in den Genuss eines reduzierten Uebernachtungstarifes kommt, d.h. wer Mitglied des Turn- und Sportvereins Kaufieute Zürich oder einer seiner Abteilungen ist. |
| 13. |
Bitte den Schlüssel raschmöglichst an untenstehende Adresse zurücksenden:
Heidy Göring
Zürcherstrasse 96
8102 Oberengstringen
|
| 14. |
Die Abrechnung bitte an:
Karl Hintermann
Kurlistrasse 90
8404 Winterthur
Besten Dank. |
Sie sehen, so schlimm ist es nicht. Mit ein bisschen Flair für ein solches Haus werden Sie Ihren Aufenthalt in vollen Zügen geniessen können.
Der Vorstand, Februar 2006
Einige Details zur Geschichte des Berghauses